page logo

Elektronisches Einreichen der Masterarbeit

Der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium hat am 20. Juni 2017 beschlossen, dass alle ab dem Wintersemester 2017/18 ausgegebenen  Abschlussarbeiten zur Begutachtung außer in gedruckter Form auch in zwei Versionen in elektronischer Form einzureichen sind:

  1. In nicht-anonymisierter Form zum Verbleib bei der Universität und zu Zwecken der Gutachtenerstellung sowie
  2. zum Zwecke des elektronischen Plagiatsabgleichs aus Datenschutzgründen in einer anonymisierten Variante.

Entsprechend diesem Beschluss gilt eine Abschlussarbeit erst dann als eingegangen, wenn neben den in den jeweiligen Ordnungen bezeichneten gedruckten Pflichtexemplaren der Prüfungsarbeit die Arbeit auch in den o.g. elektronischen Formen eingereicht wurde. Ohne diese elektronische Einreichung wird von der Korrektur der Abschlussarbeit abgesehen.

 

1. Übermittlung der nicht anonymisierten Datei der Abschlussarbeit (für die Universität Speyer und die Gutachter)

Erstellen Sie auf Ihrem lokalen Rechner zunächst eine Kopie Ihrer Abschlussarbeit im Format pdf (pdf/a), docx, doc, oder rtf und benennen Sie die neue Datei nach folgendem Schema um: Studiengang_Familienname_Vorname.

Beispiele für die Dateibenennung:

  
Studiengang:

Dateiname:

 

LL.M. Staat und Verwaltung in Europa

LLM_Mustermann_Max.pdf

 

M.A. Öffentliche Wirtschaft

MOEW_Musterfrau_Vera.doc

 

M.A. Public Administration

MAPA_Testfall_Franz.docx

 

Magister rerum publicarum

Mag_Familienname_Vorname.rtf

 

M.P.A. Wissenschaftsmanagement

MPA_Glück_Hans.rtf

 

Setzen Sie eine E-Mail mit folgender Erklärung auf:

"Ich versichere, dass die beigefügte Datei inhaltlich den gedruckt eingereichten Exemplaren meiner Abschlussarbeit entspricht. Gleichzeitig versichere ich, dass sich die zur elektronischen Plagiatsüberprüfung von mir bei uni-speyer.turnitin.com hochgeladene Datei von mir anonymisiert wurde, jedoch inhaltlich bis auf die von mir aus Datenschutzgründen vorgenommene Anonymisierung den gedruckt eingereichten Exemplaren meiner Abschlussarbeit entspricht."

Fügen Sie der Mail als Datei die von Ihnen erstellte und nach dem oben beschriebenen Schema umbenannte Datei mit Ihrer Abschlussarbeit bei

Senden Sie die E-Mail an die folgende E-Mai-Adresse: abschlussarbeit@uni-speyer.de

 

 

2. Hochladen der anonymisierten Version zum elektronischen Plagiatsüberpüfung

Bitte erstellen Sie auf Ihrem lokalen Rechner eine anonymisierte Kopie Ihrer Abschlussarbeit im Format docx, doc, oder rtf.

Anonymisiert bedeutet, dass aus dem Inhalt der Datei personenbezogene Daten zu entfernen sind. Hierzu zählen neben Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrer Matrikelnummer z.B. auf dem Deckblatt u.a. auch personenbezogene Daten Dritter in der Arbeit (z.B. namentliche Nennung von Interviewpartnern, Namensnennungen in Danksagungen usw.). 

Sofern Ihre Datei einen Passus enthält, in dem Sie versichern, bei der Erstellung der Arbeit wissenschaftlich einwandfrei gearbeitet zu haben und insbesondere nicht plagiiert zu haben, raten wir Ihnen, diesen in der anonymisierten Version zu entfernen. Die elektronische Plagiatsüberprüfung könnte diesen Passus ansonsten im Vergleich mit der Prüfungsordnung als Plagiat identifizieren.

 

Benennen Sie die neue Datei nach folgendem Schema um: anStudiengang_Familienname_Vorname. Das Prefix "an" zeigt an, dass es sich um die anonymisierte Fassung handelt.

Beispiele für die Dateibenennung:

  

Studiengang:

Dateiname:

 

LL.M. Staat und Verwaltung in Europa

anLLM_Mustermann_Max.doc

 

M.A. Öffentliche Wirtschaft

anMOEW_Musterfrau_Vera.doc

 

M.A. Public Administration

anMAPA_Testfall_Franz.docx

 

Magister rerum publicarum

anMag_Familienname_Vorname.rtf

 

M.P.A. Wissenschaftsmanagement

anMPA_Glück_Hans.rtf

 

Hochladen der anonymisierten Datei

Bitte laden Sie die anonymisierte Datei unter folgendem Link hoch: Hochladen der anonymisierten Datei

Sie erhalten innerhalb weniger Minuten eine Bestätigungsmail. Bitte leiten Sie diese Bestätigungsmail abschließend weiter an abschlussarbeit@uni-speyer.de

 

 


Ausschussbeschluss

Der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und für das verwaltungs­wissen­schaft­liche Aufbaustudium hat am 20. Juni 2017 auf Grundlage von § 13 Abs. 8 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Public Administration, § 13 Abs. 8 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Öffentliche Wirtschaft, § 14 Abs. 8 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Laws Staat und Verwaltung in Europa,§ 14 Abs. 8 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement und der Erklärung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 der Ordnung über die Einschreibung der Hörerinnen und Hörer der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyerfür alle ab dem Wintersemester 2017/18 ausgegebenen Abschlussarbeiten das Folgende beschlossen:

* Durch die Zusammenarbeit von Ephorus mit Turnitin ist statt der früheren Ephorus-Plattform nunmehr die Turnitin-Plattform zu nutzen.