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 Ergänzung notwendiger Daten

 

 

Hinweise zum Belegungsverfahren:

 

Bedienungshinweise:
  • Zur Kurseinschreibung gelangen Sie über die Navigationsleiste oben unter "Studium" -> "Belegung" . Angezeigt werden dort alle in der jeweiligen Phase des belegungsverfahrens für die Studierenden des jeweiligen Studiengangs auswählbaren Veranstaltungen.
  • Nachdem Sie für eine Veranstaltung optiert haben müssen Sie für eine Abmeldungen aus dieser Veranstaltung ggf.  in den Reiter "Meine Kurse" wechseln!
  • Wir bitten  darum, vor dem Einloggen bereits eine Auswahl der zu belegenden Veranstaltungen zu treffen, um die Stabilität des Belegungssystems durch Reduzierung der Online-Zeit zu erhöhen.

  • Studierende im technischen Referendariat müssen die Veranstaltungen ihres fixen Lehrplans hier nicht buchen. Für sie erfolgt automatische Einbuchung in die für sie vorgesehenen Lehrveranstaltungen.

  • Im ersten Semester der Masterprogramme 'Public Administration' und 'Öffentliche Wirtschaft' stehen keine Pflicht-Arbeitsgemeinschaften und keine Pflichtseminare im Curriculum, so dass in Phase I und Phase II der Belegung noch keine Auswahlmöglichkeiten bestehen. 

Die Belegung der Lehrveranstaltungen findet an der Universität Speyer über ein Online-Portal statt und untergliedert sich in drei zweitliche Phasen.

→ Phase I [16.10.2023 (08:00 Uhr) bis 26.10.2023 (10:00 Uhr)]:

Nur Seminare und Arbeitsgemeinschaften können hier belegt werden!

Ziel der Phase I ist es, möglichst viele Studierende zunächst mit dem Mindestmaß der von den für sie geltenden Studienordnungen vorgeschriebenen Anzahl von Seminar- und Arbeitsgemeinschafts-Plätzen grundzuversorgen. Die Zahl der Buchungen ist daher in dieser Phase strikt begrenzt (z. B. im Ergänzungsstudium für Rechtstreferendarinnen und -referendare auf genau 1 Seminar und genau 1 Arbeitsgemeinschaft). Weiterere, über die Pflichtseminare und -arbeitsgemeinschaften hinausgehende Seminare und Arbeitsgemeinschaften können Phase III belegt werden, nachdem alle Studierenden mit Pflichtplätzen versorgt sind.

In Phase I ist zu jedem Zeitpunkt eine Ausbuchung und Neu-Einbuchung in Veranstaltungen möglich.

Ebenfalls ist in Phase I die Überbuchung von Veranstaltungen möglich. Gehen mehr Buchungen für eine Veranstaltung ein als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet nach Abschluss von Phase I ein automatisches Losverfahren über die Veranstaltungsteilnahme. Es kann daher bei einzelnen Veranstaltungen von Interesse sein, die die Zahl der Buchungen für eine Veranstaltung zu beobachten.

Erfahrungsgemäß kommt es in jedem Semester vor, dass einzelne Seminare und Arbeitsgemeinschaften leider aufgrund einer zu geringen Interessentenzahl abgesagt werden müssen. Da nicht sichergestellt werden kann, dass die Mindestteilnehmerzahl in Phase II und/oder Phase III erreicht werden kann, muss die Universität die ihr nicht leichtfallende Entscheidung über eine Veranstaltungabsage unmittelbar nach dem Abschluss von Phase I treffen, um den betroffenen Studierenden noch die Chance einer Auswahl unter möglichst vielen freien Plätzen zu schaffen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

 

→ Phase II [27.10.2023 (17:00 Uhr) bis 30.10.2023 (10:00 Uhr)]:

Nur Seminare und Arbeitsgemeinschaften können hier belegt werden!

Nach Abschluss der Auslosung und der Entscheidung über die Absage einzelner Seminare und Arbeitsgemeinschaften wird das Belegungsportal noch einmal kurzzeitig für Studierende geöffnet, denen zu diesem Zeitpunkt Seminar- oder Arbeitsgemeinschaftsplätze fehlen. In Phase II besteht die Möglichkeit, unter den dann noch freien Veranstaltungsplätzen auszuwählen. Es gilt das Windhundprinzip, d.h. es zählt die Reihenfolge der Anmeldungen.

 

→ Phase III [02.11.2023 (14:30 Uhr) bis 17.11.2023 (08:00 Uhr) ]:

Nach Abschluss von Phase III wird das Portal für alle Studierenden für einen Zeitraum von ca. zwei Wochen geöffnet. Nun stehen neben den noch freien Seminar- und Arbeitsgemeinschaftsplätzen alle übrigen Veranstaltungen zur Wahl. Auch hier gilt das Windhundprinzip. Der Wahlzeitraum wurde bewusst auf etwa zwei Wochen ausgedehnt, um den Studierenden die Möglichkeit zu verschaffen, in einzelne Vorlesungen, Kolloquien, Übungen etc. hineinzuhören, bevor sie sich in der Belegung festlegen. Auch in Phase III ist zu jedem Zeitpunkt eine Ausbuchung und Neu-Einbuchung in Veranstaltungen möglich.

Insbesondere LL.M.Studierende beachten bitte in Phase III: Für die LL.M.-Module können nur die im oberen Bereich der Anzeige als Pflichtveranstaltungen ausgewiesenen Kurse Anrechnung finden. Im ggf. unteren Wahlbereich ausgewiesene Veranstaltungen können freiwillige Zusatzveranstaltungen ohne Anrechnungsmöglichkeit gebucht werden. Orientieren Sie sich bitte bei der Veranstaltungswahl an dem pdf zum Lehrangebot.

Weitere allgemeine Hinweise zum Belegungsverfahren finden Sie hier.